Die Zeiterfassung ist Pflicht – nicht erst irgendwann, sondern jetzt.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden (1 ABR 22/21): Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen – Beginn, Ende und Dauer, inklusive Pausen. Excel-Listen und Zettelwirtschaft halten dieser Anforderung auf Dauer nicht stand.
HaiSoTec Times setzt die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht nachträglich in Berichten um, sondern live während der Erfassung: Pflichtpausen starten automatisch, die tägliche Höchstarbeitszeit wird durchgesetzt, an Sonn- und Feiertagen bleibt die Stempeluhr gesperrt. Was nicht konform ist, wird ehrlich ausgewiesen – nicht stillschweigend „repariert“.
- Pflichtpausen automatisch – 30 Minuten nach mehr als 6 Stunden, 45 Minuten nach mehr als 9 Stunden (ArbZG § 4)
- Tägliche Höchstarbeitszeit durchgesetzt – nach 10 Stunden endet die Erfassung von selbst (ArbZG § 3)
- Sonn- und Feiertagsschutz – die Stempeluhr bleibt gesperrt (ArbZG §§ 9, 10)
- Ehrlicher Ausweis statt nachträglicher „Korrekturen“ – keine Fälschung von Zeitnachweisen (ArbZG § 22)
